Ihre Möglichkeiten zur Förderung & Finanzierung
– für Photovoltaik, Wärmepumpen und Wallboxen

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Mietkauf

Beim Mietkauf einer Wärmepumpe können Sie moderne Heiztechnik nutzen, ohne sofort den gesamten Kaufpreis bezahlen zu müssen. Statt einer hohen Anfangsinvestition leisten Sie monatliche Raten, die bereits auf den späteren Erwerb angerechnet werden. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit gehört die Anlage vollständig Ihnen – eine praktische Möglichkeit, nachhaltig zu heizen und Energiekosten zu senken, ohne Ihr Budget auf einmal zu belasten.

Finanzierungslösung direkt von wärmepumpe.one

Manchmal passt ein KfW-Kredit nicht optimal zu Ihrem Vorhaben, oder die Beantragung über die Hausbank verzögert sich. Daher bieten wir Ihnen eine unkomplizierte und verlässliche Alternative: Die direkte Finanzierung Ihrer neuen Wärmepumpe über uns.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Unbürokratisch und schnell – alles, was wir benötigen, sind Ihren Personalausweis, ein Gehaltsnachweis über die letzten 3 Monate, ein unterzeichnetes Angebot und 30 Minuten Ihrer Zeit. Danach steht in aller Regel Ihre Finanzierung mit uns!
  • Unabhängig von KfW und Hausbank – keine externen Hürden oder langwierigen Prozesse.
  • Projektkenntnis – wir kennen die Details Ihres Projekts und können dadurch gezielt unterstützen.

Mit unserer Finanzierungslösung bleiben Sie flexibel und kommen Ihrem Ziel einer modernen, energieeffizienten Heizung ein großes Stück näher.

Steuerliche Vorteile & KfW-Kredit für Solaranlagen und Wärmepumpen

KfW-Kredit PV-Anlage, Wärmepumpe

Wenn Sie eine PV-Anlage oder Wärmepumpe mit KfW-Kredit finanzieren möchten, stehen Ihnen verschiedene Programme zur Verfügung. Besonders relevant ist aktuell das KfW-Programm 270 („Erneuerbare Energien – Standard“) für Photovoltaik. Für Wärmepumpen läuft die Förderung über das KfW-Programm 458 („Heizungstausch“). Damit profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen, die Ihre Investition erheblich erleichtern.

Photovoltaik steuerlich absetzen

Auch steuerlich lohnt sich die Investition in Solarstrom. Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp die 0 % Mehrwertsteuer – sowohl auf Kauf als auch auf Installation. Zudem können private Betreiber:innen kleine Anlagen in der Regel steuerfrei betreiben, da Einnahmen aus der Einspeisung von der Einkommensteuer befreit sind.

Abschreibung von Photovoltaikanlagen

Wer seine Solaranlage steuerlich absetzen möchte, kann dies auch über die Abschreibung tun. Alternativ zu KfW-Förderungen können 20 % der Investitionskosten über drei Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden (§ 35c EStG). Das gilt für selbst genutzte Wohngebäude und bietet eine zusätzliche finanzielle Entlastung.

Häufig gestellte Fragen
Förderung & Finanzierung

PV Anlagen

Für PV-Anlagen gibt es aktuell keine speziellen Landesprogramme in Thüringen. Bundesweit stehen jedoch attraktive Möglichkeiten zur Verfügung:

  • KfW-Programm 270 („Erneuerbare Energien – Standard“)

  • EEG-Einspeisevergütung: Vergütung für eingespeisten Strom über 20 Jahre

  • Kommunale Zuschüsse: Teilweise unterstützen Städte oder Stadtwerke den Ausbau von PV-Anlagen

Ja. Seit 2023 gilt für Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp die 0 % Umsatzsteuer. Zudem sind Einnahmen kleiner Anlagen in der Regel von der Einkommensteuer befreit.

Nein. Eigenverbrauch ist steuerfrei. Für die Einspeisung ins Netz fällt bei kleinen Anlagen bis 30 kWp ebenfalls keine Einkommensteuer mehr an.

Wärmepumpen

Die Förderung läuft seit 2024 ausschließlich über die KfW (Programm 458 – Zuschuss „Heizungstausch“).

  • 30 % Grundförderung
  • +5 % Bonus für natürliche Kältemittel (z. B. Propan)

  • +20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bei Austausch alter Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder bei Gasheizungen ab 20 Jahren)

  • +30 % Einkommensbonus (bei Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 €/Jahr)

👉 Die maximale Förderung ist auf 70 % der Investitionskosten gedeckelt

Ja. Alternativ zur Förderung können 20 % der Investitionskosten über drei Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden (§ 35c EStG). Dies gilt für selbst genutzte Wohngebäude.

Wallboxen

Die früheren KfW-Programme 440 und 442 sind ausgelaufen. Aktuell gibt es keine bundesweiten Zuschüsse. In einigen Regionen oder über Stadtwerke bestehen jedoch lokale Förderprogramme.

  • Privat: Kosten sind in der Regel nicht direkt steuerlich absetzbar.
  • Gewerblich: Unternehmen können die Wallbox als Betriebsausgabe ansetzen. Auch Ladeinfrastruktur für Firmenfahrzeuge kann steuerlich begünstigt sein.

E-Home

Es gibt keine spezielle Förderung nur für Smart-Home-Systeme. Allerdings können Smart-Home-Komponenten im Rahmen energetischer Sanierungen oder über KfW-Kredite mitfinanziert werden.

Smarte Thermostate und Energiemanagementsysteme können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie die Energieeffizienz verbessern. Auch die Integration von PV-Anlage, Wärmepumpe, Speicher und Wallbox ins Energiemanagement kann in steuerliche Maßnahmen einbezogen werden.